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16.06.2015 18:41 Uhr   #188
Sehr geehrte Länder (und wer auch immer sie vertritt),

sie erbeten um Kommentare zum neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrags, im speziellen geht es hier um Änderung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages. Hauptpunkte sind hier vor allem die Altersverifikation und Internetzensurhilfen...äh -jugendschutzfilter!

Der letzte "Versuch" in dieser Richtung ist 2010 bereits gescheitert. Und im Prinzip hat sich an den Problemen und Hindernissen von damals nichts geändert; anscheinend hat sich aber auch bei ihnen nichts geändert, denn sie versuchen das "Gleiche" nocheinmal!
Deshalb hier nochmal die Erklärung. Es geht nämlich um Grundlegendes. Sie schreiben nämlich von "Rundfunk und Telemedien". Es ist zwar schön, wenn sie das unter einen Hut nehmen wollen, leider vergessen sie, dass diese beiden "Dinge" völlig unterschiedlich sind und nicht die gleichen Maßstäbe angewandt werden können.
Daher hier nochmal die Unterscheidung:

"Rundfunk", der Name, kann ganz primitiv und direkt so "übersetzt" werden: "Irgendwer funkt in die Runde". Die Daten/Informatione/etc. werden von einem Sender heraus"posaunt". Und das war es erstmal für den Sender. Denn es interessiert nicht, ob jemand auf diese Daten zugreift. Ob jemand mit einem Empfänger dieser Daten "auswertet" und sie sich anzeigen/hören lässt, bekommt der Sender gar nicht mit.
Ganz anders bei den Telemedien, also Daten aus der "digitalen Welt" aka "Internet": Daten/Informationen liegen hier auf irgendeinem Rechner/Server. Und das war es. Der Server macht gar nichts ... bis irgendwer bei ihm anklopft und "fragt", "Hei, was hast du denn da für Daten?" und er sie der anfragenden "Person" gibt. In der Reihenfolge des Datenaustausches sieht man "vielleicht" schon die erste Problematik: Wer ist denn hier Sender und wer Empfänger? Im Prinzip sind beide Beides! Das liegt auch nicht nur an dem Austauschprotokoll (im Internet zumeist TCP/IP), sondern auch, dass die Daten sich auf dem Server verändern können. Im Rundfunk sind die Daten immer fest. Der Empfänger kann diese nicht beeinflussen. In den Telemedien ist das aber vielfach durchaus möglich und gerade das "interessante" der Telemedien.

Während also z.B. für ihre jetzt im Vertrag "gewünschte" Alterskennzeichnung für Rundfunk relativ einfach ist, denn da kann man zu irgendwelchen Daten "sagen", dass sie entsprechend eingestuft werden. Dies ist in ständig sich ändernden Telemedien nicht der Fall! OK, sie plädieren darauf, dass im Prinzip jeder, der jetzt hier Telemediendaten "ändert" diese Änderung einstufen soll. Sie wissen hoffentlich wie völlig Utopisch das ist!? Woher soll man denn soetwas ohne spezielle Ausbildung korrekt einordnen können? Vor allem in dieser Menge, wie sich vor allem in sozialen Netzwerken des Internets Dinge verändern? Ich beantworte das gerne: Gar nicht! Unmöglich!

Aber es gibt noch weitere Unterschiede. Rundfunk ist eben durch das pure Sender/Empfängerprinzip räumlich eingeschränkt. Wenn man in Hamburg ist, wird man "Radio Bodensee" wohl nicht empfangen können. Mal satelittengestützte Möglichkeiten ignorierend muss man deshalb auf Telemedien/Internet zurück greifen. Viele Radiosender bieten ja ihre Sendungen auch Online an und man kann sie überall hören. Was zum zweiten Knackpunkt führt: Überall ist Überall! Solange man irgendwo ins Internet kommt, kann man auf sämtliche Inhalte des Internets auch zugreifen. Natürlich auch die Deutschen.

Sie versuchen also jetzt einen Staatsvertrag zu machen, der für Deutschland gilt, aber "zwingen" Ausländische Anbieter das auch einzuhalten. Warum sollten sie das? Sie sind ja nicht an Deutsches Recht gebunden! Ja, klar, man kann gewerbsmäßigen Firmen die Auflage machen, dass sie das müssen, ansonsten sind sie "raus", aber wir haben ja schon beim Leistungsschutzrecht gesehen, dass wenn Google sagt "Nö, zahlen wir nicht", dass die Verlage "einbrechen". Was glauben sie: Dieser Staatsvertrag kommt und sie möchten von Youtube (z.B.) haben, dass alles eingestuft wird. Und Youtube sagt "nein" und blockiert sämtliche Deutschen Verbindungen den Zugriff auf seine Server. Ich hoffe sie haben einen Bunker mit einer festen Tür, denn ich vermute der "Lynchmob" wird dann sehr schnell bereit stehen!

Aber gehen wir doch mal von Einstufungen weg: Sendezeiten! Das Internet hat keine Sendezeiten! Klar kann man die Rechner zu bestimmten Uhrzeiten "herunterfahren". Aber zu welchen Zeiten? Den dess Servers, wo die Daten liegen? Was ist mit ausländischen Servern? Haben sie schonmal von der Zeitverschiebung auf unserem Globus gehört? Darf ich um 16 Uhr in Deutschland auf ein eigentlich erst ab 22 Uhr "ausstrahlend dürfendes" Medium in China zugreifen, wenn da schon 22 Uhr ist? Oder ist dann doch meine eigene Zeit dafür relevant? Und wie wird das überwacht? Ich kann ja die Uhrzeit auf meinem Rechner beliebig anpassen! Aber halt, ja, sie möchten ja die Zugangsprovider da in die Pflicht nehmen! Hm, und dann fangen Webseiten an Dinge zu verschlüsseln, also kann der Provider ja nichts machen... oh, ihre Filtersoftware stuft bereits heute jegliche Verschlüsselung als "ab 16" ein? Na, dann sind wir ja fein raus...

Was sie hier beschreiben ist im Prinzip der Aufbau eines "Deutschlandnetz". Hat mit Internet und globaler Vernetzung wenig zu tun. Falls sie mal in die Politik hören, werden sie mitbekommen haben, dass Deutschland was für Breitbandausbau und mehr Digitalisierung tun möchte. Und sie? Sie arbeiten da völlig dagegen, dass Deutschland hier vorran kommt! Deutschland scheint für sie immer eine Extrawurst haben zu müssen. Ist ja auch schon mit der Alterseinstufung bei Filmen usw. so. Warum akzeptiert Deutschland kein PEGI, sondern muss als einziges (? müsste ich mal durchgehen...) Land Europas USK benutzen? Wasserkopf füllen oder wie?

Insgesamt ist - wieder mal - ihr Staatsvertrag völlig abseits der Realität und kann nur im gesamten Abgelehnt werden!
Nächster Versuch bitte!

Mit freundlichen Grüßen
T. Bauer

Original
AK Zensur
heise.de
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